Eltern mieten für Studenten - keine Zweitwohnsitzsteuer

Ignatz @, Dienstag, 22.05.2012 (vor 4328 Tagen) @ Alfred

» » Zitate von Steinrücken/Jaenichen, KStZ 2003/207(210ff)...
» Das alles ändert nichts daran, dass es keine rechtliche Koppelung der
» Zweitwohnungsteuer an den kommunalen Finanzausgleich (und umgekehrt) gibt.

Also ich muss schon sagen - ich stelle hier eine gut recherchierte Info ein - und schon streiten sich die Leute.:-D
also Rebell hat recht - Alfred hat zu schnell geschossen und nicht genau gelesen (Studenten = Erstwohnsitz). Alfreds Antworten bewerte ich als klassische Retourkutschen. Also bitte - jeder macht Fehler - ich auch - ist keine Schande.

Weswegen ich das Ganze eingestellt habe> Weil eine telefonische Nachfrage beim Finanzamt ALLES klären konnte und ein Steuerberater FALSCHE Auskunft erteilt hat. Man kann für oder gegen Zweitwohnsitzsteuer sein (ich = absolut dagegen!). Aber das Wichtigste bleibt die richtige Information. Hier wollte ich jedenfalls meinen - wie ich meine gut recherchierten - Beitrag - auch anderen zugute kommen lassen. Hätte mich ohne mühsam recherchierte Infos über so etwas gefreut! Bussi Ignatz


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