Nachweis Lebensmittelpunkt

Alfred @, Freitag, 08.06.2012 (vor 4718 Tagen) @ SebSeb

Hallo Sebstian,
1. Melderecht: Deine Wohnung in WOB muss vermutlich als Hauptwohnung, die in S-H als Nebenwohnung registriert werden, da Du Dich beruflich bedingt vorwiegend in WOB aufhältst. Das geht über das Einwohnermeldeamt. Dem Finanzamt ist Deine melderechtliche Registrierung ziemlich schnuppe.
2. Einkommensteuerrecht ("Finanzamt" ): - Die Frage, wo Du Deinen Lebensmittelpunkt hast, ist von der melderechtlichen Registrierung unabhängig. Was die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung usw. angeht: Das ist eine Sache für die Einkommensteuerberatung.


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