Rückwirkende ZWSS seit 2011 in Essen?

Essen2012 @, Dienstag, 19.06.2012 (vor 4738 Tagen)

Hallo zusammen,

bin im Februar 2012 aus beruflichen Gründen nach Köln gezogen. Da ich nicht verheiratet bin, wurde Köln mein Hauptwohnsitz. Essen habe ich als Zweitwohnsitz angemeldet, um im Rahmen der Steuererklärung doppelte Haushaltsführung geltend zumachen (mein Freund, Freunde etc wohnen alle in Essen).

Vom Finanzamt habe ich einen Antrag zum Zweitwohnsitz ausgefüllt und meinen Freund als Mit(haupt)Mieter angegeben, da wir beide den Mietvertrag unterschrieben haben. Mein Freund ist aber noch bei seinen Eltern in Essen gemeldet, er hatte sich nie auf unsere gemeinsame Adresse (ebenfalls in Essen) umgemeldet.

Jetzt hat mein Freund Post vom Einwohnermeldeamt erhalten, d.h. das Finanzamt hat die Daten weitergegeben. Er wird gebeten, die Anmeldung an unserer gemeinsamen Adresse innerhalb von 2 Wochen nachzuholen oder nachzuweisen, dass die Angaben nicht stimmen.

Wenn er unsere gemeinsame Adresse als Zweitwohnsitz angibt, habe ich Bedenken, dass er rückwirkend Zweitwohnsteuer zahlen muss> Liege ich da richtig> Muss er bei einer Ummeldung, d.h. unsere gemeinsame Adresse ist sein Hauptwohnsitz, einen Mietvertrag vorlegen, aus dem hervorgeht, dass er bereits seit über einem Jahr dort wohnt>

Vielen Dank im Voraus.
Essen2012


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