Rückwirkende ZWSS seit 2011 in Essen?

Alfred @, Dienstag, 19.06.2012 (vor 4738 Tagen) @ Essen2012

Die Nebenwohnung in Essen ist einkommensteuerrechtich Deine „Hauptwohnung“, die melderechtliche Hauptwohnung inKöln ist einkommensteuerrechtlich Deine beruflich bedingte Zweitwohnung und Du machst doppelte Haushaltführung geltend. In Essen bist Du zweitwohnungsteuerpfichtig
Der Rest ist nicht ohne weiteres verständlich. Ich gehe mal davon aus dass Du dem Finanzamt gegenüber angegeben hast, dass Dein Freund in der gemeinsamen Wohnung lebt, obwohl er bei seinen Eltern mit einiger Wohnung melderechtlich registriert ist. Das wäre ein Verstoß gegen das Melderecht (Ordnungswidrigkeit).
Wenn Dein Freund sich für die gemeinsamen Wohnung mit Nebenwohnung registrieren lässt, wird Zweitwohnungsteuer fällig. Lässt es sich für diese Wohnung mit Hautwohnung oder einziger Wohnung registrieren, fällt für ihn keine Zweitwohnungsteuer fällig.
Aus einem Mietvertrag geht nie hervor, ob und wann jemand eine Wohnung im melderechtlichen Sinn bezogen hat. So könnte Dein Freund z.B. im Mietvertrag stehen, damit der Vermieter die nötige Sicherheit hat, dass er seine Miete auch wirklich bekommt.


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