News: Halle

Rebell @, Sonntag, 01.07.2012 (vor 4409 Tagen) @ LionelHutz

» Fehler entdeckt", so Rechtsanwältin Winkler. [/link]
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» Bezüglich Datschen gab es letztens ja auch ein Urteil vom VG Greifswald -quasi Tenor: Datschen aus DDR-Zeiten unterliegen der Zweitwohnungssteuer.
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» Fakt ist: Jede noch so schäbige, halbwegs eingerichtete und angeschlossene Gartenhütte ist eine Zweitwohnung. Aber kaum eine Kommune besteuert sie = Vollzugsdefizit = Satzung nichtig... :-)

Gratuliere hiermit der unermüdlichen Kämpferin Yvonne!

Entlang der gesamten Alpenkette zwischen Bodensee und Königssee müssten alle Satzungen ebenso zu Fall gebracht werden können, denn auch hier werden viele Fälle die eindeutig besteuert werden müssten- nicht vorgenommen.
Sogar Hinweise und Aufforderungen bei den kommunalen Aufsichtsorganen werden ignoriert, ja sogar noch bestätigt, dass die betroffenen Personen welche im Sommer unten im Tal weiterhin ihre Erstwohnung und oben am Berg die Zweitwohnung innehaben, nicht besteuert werden im Ermessen der Gemeinden.
Gem. Satzungen ist jeder Bürger der ausser seiner Erstwohnung eine weitere Wohnung nutzen kann zu besteuern.Hier der Text der Satzung: „Zweitwohnung ist jede Wohnung im Markt (Gemeinde)……, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder ihren Familienangehörigen innehat.“
Nachdem auch die Kommunalverbände samt Aufsichtsorgane von einer Befreiung festhalten- besteht absolut das Vollzugsdefiszit und die Satzungen sind ungültig zu erklären. Ausser die Satzungen beinhalten diese Befreiung, dann entfällt das Vollzugsdefizit. Das trifft nämlich auf das Personal auf allen DAV- Hütten - Almen und Gastrobetriebe, der Ermessensspielraum einer Gemeinde ist bestimmt hier falsch angesetzt!


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