Bettensteuer nur zulässig als Kulturabgabe?

Alfred @, Mittwoch, 11.07.2012 (vor 4566 Tagen)

http://www.welt.de/newsticker/news2/article108266564/Kulturfoerderabgabe-nur-auf-privat...
Das Urteil könnte auch für die ZWSt recht interessant werden. Obwohl ich nicht glaube, dass ein Bundesgericht so blind sein kann, dass es die Bettensteuer als zulässige örtliche Aufwandsteuer deklariert, wenn sie nur bei privaten Übernachtungen erhoben wird. Den Fehler haben sie schon mal gemacht.


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