ZWSt in München

Alfred @, Sonntag, 29.07.2012 (vor 4519 Tagen) @ Reinh.

» Wir hatten die Nebenwohnung sozusagen noch als Gästezimmer für Hochzeitsgäste usw. genutzt und daher nicht gleich abgemeldet.
Das wäre aber durchaus zweckmäßig und richtig gewesen.

» Wir werden die Nebenwohnung aber in Kürze auflösen/abmelden.
Du kannst die Wohnung auflösen – eine Nebenwohnung ist sie seit Deinem Auszug nicht mehr und Du kannst sie sofrt abmelden. Wenn Du das noch im Juli (Tage des Auszugs spätestens 1.7.) erledigst, wird die Steuer höchstens für diesen Monat fällig.


» Gibt es Erfahrungswerte wie Anträge auf Fristverlängerung zur Abgabe der Erklärung behandelt werden>
Die Erklärung lässt sich doch in ein paar Minuten ausfüllen. Wozu da einen „Antrag auf Fristverlängerung“

» Sich schätzen zu lassen ist wahrscheinlich nicht ratsam, oder>
Wenn es eine Mietwohnung war, gibt es einen Mietvertrag, und der ist für die Ermittlung der Kaltmiete maßgeblich. War es eine Eigentumswohnung, wirst Du um eine „Schätzung“ nicht herumkommen. Da ist die Wohnungsgröße miteintscheidend.


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