Lebenspartner: wechselseitiger Zweitwohnsitz

Alfred @, Freitag, 24.08.2012 (vor 4836 Tagen) @ crissie

» ein- oder beidseitig beim Partner einen Zweitwohnsitz anzumelden.
Gemeint ist hier wohl: Nebenwohnung

» Kann doch wohl nicht steuerpflichtig sein, denn keiner leistet sich den Luxus einer e i g e n e n zweiten Wohnung!
Ein Student, der ZWSt zahlt, leistet sich auch keinen Luxus einer e i g e n e n zweiten Wohnung. Aber in dem geschilderten Fall fällt keine ZWSt an (muss man ggf. dem Finanzamt klar machen)


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