Lebenspartner: wechselseitiger Zweitwohnsitz

AndreasR, Donnerstag, 11.07.2013 (vor 4398 Tagen) @ Alfred

Lieber Alfred,

da meine Partnerin und ich momentan in der gleichen Situation (ebenfalls in Berlin) sind: wie lautet die Begründung dafür, dass in diesem Fall keine Zwst fällig ist? Worauf kann ich mich da berufen?

Vielen Dank für Deine Hilfe!

Gruß
Andreas


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