ZWS Helgoland
Hallo,
ich habe meinen 1. Wohnsitz auf Helgoland und habe noch ein Häuschen, in dem ich ganzjährig Ferienappartements vermiete.
Nun wurde ich angeschrieben, ich wäre zws-pflichtig, weil mir die Wohnungen zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarf zur Verfügung stehen.
Greift hier nicht der Beschluss des BVerfG vom 29.6.1995 > Leider finde ich nicht den "ganzen" Beschluss im Netz (immer nur auszugsweise).
Theoretisch stehen mir die Appartements bei Gästewechsel 1-2 Tage oder saisonal bedingt (im Winter möchten nur wenige Gäste Urlaub machen) ein paar Wochen zur Verfügung. Ich laufe doch aber nicht zwei Straßen weiter und schlafe dann im Appartement...
Herzlichen Dank im Voraus für die Anworten
gesamter Thread:
- ZWS Helgoland -
Helgoland,
24.08.2012
- ZWS Helgoland -
Alfred,
24.08.2012
- ZWS Helgoland -
Helgoland,
24.08.2012
- ZWS Helgoland -
Alfred,
24.08.2012
- ZWS Helgoland -
Helgoland,
28.08.2012
- ZWS Helgoland - Alfred, 28.08.2012
- ZWS Helgoland -
Helgoland,
28.08.2012
- ZWS Helgoland -
Alfred,
24.08.2012
- ZWS Helgoland -
Helgoland,
24.08.2012
- ZWS Helgoland -
Alfred,
24.08.2012