ZWS Helgoland

Helgoland @, Freitag, 24.08.2012 (vor 4522 Tagen)

Hallo,
ich habe meinen 1. Wohnsitz auf Helgoland und habe noch ein Häuschen, in dem ich ganzjährig Ferienappartements vermiete.
Nun wurde ich angeschrieben, ich wäre zws-pflichtig, weil mir die Wohnungen zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarf zur Verfügung stehen.
Greift hier nicht der Beschluss des BVerfG vom 29.6.1995 > Leider finde ich nicht den "ganzen" Beschluss im Netz (immer nur auszugsweise).

Theoretisch stehen mir die Appartements bei Gästewechsel 1-2 Tage oder saisonal bedingt (im Winter möchten nur wenige Gäste Urlaub machen) ein paar Wochen zur Verfügung. Ich laufe doch aber nicht zwei Straßen weiter und schlafe dann im Appartement...:-(

Herzlichen Dank im Voraus für die Anworten ;-)


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