als Bürge Mietvertrag unterschreiben..... ist das üblich?
Hallo,
mein Sohn und seine Freundin möchten in Leipzig eine Wohnung mieten. Da sie beide diesen Monat gerad fertig mit dem Studium werden und nun auf Arbeitssuche sind haben sie vorerst kein Arbeitseinkommen(warscheinlich erst ab November)
Nun wird für die Wohnung ein Bürge verlangt, was ich natürlich auf Grund der Arbeitssituation verstehen kann. Doch gleichzeitig soll der Bürge auch den Mietvertrag unterschreiben und bekommt dadurch ja auch einen steuerpflichtigen Zweitwohnsitz. Ist das so üblich> und was muß man dann bei der EkSt Erklärung ect>>> beachten>
Vielen Dank für Antworten!
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viola2802,
04.10.2012
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Alfred,
04.10.2012
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