als Bürge Mietvertrag unterschreiben..... ist das üblich?

Alfred @, Donnerstag, 04.10.2012 (vor 4314 Tagen) @ viola2802

Entweder Bürge oder „ Mit“mieter, eines von beiden sollte langen.
Durch die Unterschrift unter dem Mietvertrag entsteht in Leipzig keine steuerpflichtige Zweitwohnung. Zweitwohnung ist eine Wohnung nur dann, wenn sie dem Mieter als Nebenwohnung im Sinne des Sächsischen Meldegesetzes dient.


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