ZWS mit Vermietung an Verwandte
Skepsis ist immer abgebracht, denn es gibt nichts, wozu Verwaltungen und Verwaltungsgerichte nicht fähig sind.
Für eine präzise Antwort wäre es vorteilhalft, die Kommune zu kennen, in der Omas Wohnung liegt. Grundsätzlich gilt aber folgendes:
Wer Eigentümer einer Wohnung ist, ist für die Zweitwohnungsteuer unerheblich. Es kommt aufs Innehaben an(kann sein, dass da die eine oder andere Kommune damit Probleme hat, aber eigentlich ist das höchstrichterlich geklärt). Wenn Oma Dir also die Wohnung vermietet (auch zum Nulltarif) oder unentgeltlich überlässt, bist Du Inhaberin der Wohnung und wenn Du für diese Wohnung nicht mit Nebenwohnung registriert bist, gibt es keine Zweitwohnungsteuer – weder für Dich noch für Oma. Die bayerische Armutsgrenze ist damit bedeutungslos.
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Susl,
15.10.2012
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Alfred,
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