ZWS mit Vermietung an Verwandte

Alfred @, Montag, 15.10.2012 (vor 4622 Tagen) @ Susl

Misstrauen ist nie verkehrt. Aber hier geht es um zwei verschiedene Dinge- Unter der genannten Internetadresse geht es um Mieteinkünfte und um die Absetzbarkeit von Wohnungen. Das ist eine Frage der Einkommensteuer und fällt in die Zuständigkeit des Finanzamtes.
Meine Antwort bezog sich ausschließlich auf die Zweitwohnungsteuer. Das ist eine örtliche Aufwandsteuer und fällt in Deinem Fall in die Zuständigkeit der Münchener Stadtkämmerei, hier: Kassen- und Steueramt. Wenn Du Dich in München melderechtlich mit Haupt- oder Nebenwohnung registrieren lässt, brauchst Du eigentlich gar nichts zu machen. Um ganz sicher zu gehen, wäre ein Mietvertrag trotzdem optimal – damit die Stadt nicht auf die Idee kommt, Deine Oma wegen der Zweiwohnungsteuer zur Kasse zu bitten. Letztlich geht es um die rechtliche Verfügungsgewalt hinsichtlich der Wohnung – die läge dann bei Dir als Mieterin. Die Miethöhe ist in diesem Fall belanglos, sie kann auch bei Null liegen.
Sollest Du Dich allerdings in München mit Nebenwohnung registrieren lassen, wird Zweitwohnungsteuer fällig.


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