Muss ich ZWS für Arbeitszimmer zahlen?

Alfred @, Montag, 15.10.2012 (vor 4470 Tagen) @ Bree

Grundsätzlich ist die mündlich-personliche Antwort richtig. Ein Arbeitszimmer ist keinen Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf. Sie unerliegt damit weder der Zweitwohnungsteuer noch der Meldepflicht.


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