Muss ich ZWS für Arbeitszimmer zahlen?
Grundsätzlich ist die mündlich-personliche Antwort richtig. Ein Arbeitszimmer ist keinen Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf. Sie unerliegt damit weder der Zweitwohnungsteuer noch der Meldepflicht.
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- Muss ich ZWS für Arbeitszimmer zahlen? -
Bree,
15.10.2012
- Muss ich ZWS für Arbeitszimmer zahlen? - Alfred, 15.10.2012