Nebenwohnsitz bei den Eltern
Die "Steuerfreiheit" der Nebenwohnung bei den Eltern gilt tatsächlich nur, solange der Nebenwohner noch auf Unterhalt der Eltern angewiesen ist. Nach Abschluß der Ausbildung wäre die Nebenwohnung dann in der Regel steuerpflichtig.
Die Betroffenen sollten prüfen, ob sie bei den Eltern tatsächlich eine "Wohnung bezogen" haben oder nur gelegentlich besuchsweise bei Ihren Eltern sind. Gegebenenfalls Nebenwohnung abmelden.
Viele Grüße
Thomas W.
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- Nebenwohnsitz bei den Eltern -
Kirstin,
12.01.2006
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Thomas Weihermüller,
13.01.2006
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Daniel,
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René,
17.01.2006
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René,
17.01.2006
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Daniel,
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- Nebenwohnsitz bei den Eltern - Jochen, 30.01.2006
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Thomas Weihermüller,
13.01.2006