Nebenwohnsitz bei den Eltern

tiger1028 @, Frankfurt, Freitag, 23.02.2007 (vor 6753 Tagen) @ Thomas Weihermüller

Hallo.
Ich soll angeblich noch eine Zweitwohung in Köln innehaben. Studiere aber schon seit 2004 in Frankfurt. Komme ich aus der ZWS raus, wenn ich angebe von meinen Eltern unterhalten zu werden>
Danke für Feedback.

» Die "Steuerfreiheit" der Nebenwohnung bei den Eltern gilt tatsächlich nur,solange der Nebenwohner noch auf Unterhalt der Eltern angewiesen ist. Nach Abschluß der Ausbildung wäre die Nebenwohnung dann in der Regel steuerpflichtig.»


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