News: Keine ZWS für Verheiratete

René ⌂ @, Donnerstag, 10.11.2005 (vor 6714 Tagen)

Das Bundesverfassungsgericht stufte die Zweitwohnsitzsteuer für Verheiratete als unzulässig ein. Wenn ein Ehepartner berufsbedingt in einer anderen Stadt eine Zweitwohnung unterhalten muß, braucht dieser keine Zweitwohnsitzsteuer zu bezahlen. Ehepartner haben - laut Auffassung des Bundesverfassungsgericht - aufgrund des Meldegesetzes keine Wahlmöglichkeit für den Hauptwohnsitz. Nach dem Grundgesetz steht die Ehe unter besonderen Schutz.

Die Kernaussage des Urteils ist zweigeteilt:
[ul][li]Grundsätzlich können auch die Zweitwohnungen von Berufspendlern (und damit wohl auch von Auszubildenden und Studenten) besteuert werden[/li][li]freizustellen sind nur Wohnungen, die verheiratete Personen aus beruflichen Gründen innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute in einer anderen Stadt befindet.[/li][/ul] Siehe dazu auch Verfassungsrichter verbieten Zweitwohnungssteuer (via Tagesschau)


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