Urteil des BVGs zur Ehe

Thomas Weihermüller @, Dresden, Sonntag, 15.01.2006 (vor 6920 Tagen) @ Andi

Das Bundesverfassungsericht hat entschieden: Zweitwohnungssteuer für verheiratete Berufspendler ist verfassungswidrig, wenn die gemeinsame Hauptwohnung der Eheleute außerhalb der Stadt liegt. Das BVerfG hat aber genauso deutlich gesagt, daß die Zeitwohnungssteuer für unverheiratete Berufspendler (und damit wohl auch für Azubis und Studenten) zulässig ist. Für Interessenten:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/rs20051011_1bvr123200


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