News: Urteil VG Weimar

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 23.11.2006 (vor 6799 Tagen) @ Christian

» Man kann eben jedem Urteil etwas Positives abgewinnen, auch wenn es dem
» unbefangenen Leser nicht immer logisch (bei Schwerin z.B. die Ausführungen
» zur Hauptwohnung) erscheint.

Sie erscheinen nicht nur nicht logisch, sie sind es nicht. Allerdings wird in der Urteilsbegründung auch nicht die Übernahme der Begriffe Haupt- und Nebenwohnung aus dem Melderecht in das Konstrukt der ZWS-Satzung als Erst- und Zweitwohnung überprüft, sondern davon ausgegangen, dass es in Ordnung ist.

Y.W.


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