News: Urteil VG Weimar
» Man kann eben jedem Urteil etwas Positives abgewinnen, auch wenn es dem
» unbefangenen Leser nicht immer logisch (bei Schwerin z.B. die Ausführungen
» zur Hauptwohnung) erscheint.
Sie erscheinen nicht nur nicht logisch, sie sind es nicht. Allerdings wird in der Urteilsbegründung auch nicht die Übernahme der Begriffe Haupt- und Nebenwohnung aus dem Melderecht in das Konstrukt der ZWS-Satzung als Erst- und Zweitwohnung überprüft, sondern davon ausgegangen, dass es in Ordnung ist.
Y.W.
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Yvonne Winkler,
04.11.2006
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Christian,
23.11.2006
- News: Urteil VG Weimar - Yvonne Winkler, 23.11.2006
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Christian,
23.11.2006