Hausverkauf

Alfred @, Sonntag, 16.12.2012 (vor 4850 Tagen) @ L.red

Die Antwort lässt sich nur allgemein , da “im Oberbergischen“ keine Rückschluss auf eine ZWSt-Satzung zulässt. Grundsätzlich dürfte in diesem Fall keine ZWSt fällig werden, da das Haus als Kapitalanlage zu betrachten ist.


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