Hausverkauf

Alfred @, Sonntag, 16.12.2012 (vor 4850 Tagen) @ L.red

Die Satzung der Gemeinde Reichshof enthält keine Besonderheiten, die gegen den von mir genannten Grundsatz sprechen. Sollte die Gemeinde trotzdem tätig werden und eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer verlangen, von Anfang an klar machen, dass es sich bei dem Haus nicht um eine Zweitwohnung („weitere Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf“) sondern um eine Immobilie als „reine Kapitalanlage“ handelt.
Auf eine Klage kann man es da wohl ruhig ankommen lassen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion