Auslegungssache
Hallo Edingard,
„… dürfte in Einzelfallentscheidungen vor » einem VG nicht Bestand haben.“ Das ist wohl so, es kommt halt auf die richtige Klage an.
Aber man kann es auch so sehen: Wenn alles Tun in diesem Zusammenhang sowieso nichtig ist, kommt es für eine ordentliche Kommunalpolitik/Verwaltung auf solche Kleinigkeiten auch nicht mehr an. Hauptsache: Das Geld fließt. Im Zusammenhang mit einer Bagetellsteuer ist eine Bagatelle wie die Berechnung des Steuermaßstabes doch nun wirklich nicht der Rede wert.
Eigentlich müssten einem die Tränen kommen, wenn man die Entwicklung der „Zweitwohnungsteuer“ betrachtet. Erinnern wir uns: Da wollte eine arme Kommune
am Bodensee aus vielfältigen Gründen Wohnungen besteuern, die jemand für seinen persönlichen Lebensbedarf zum Zwecke der Freizeit/Erholung nutzte oder vorhielt. Solche Wohnungen nennt man gemeinhin Ferienwohnungen. Diese zu besteuern, kann man ja gerade noch nachvollziehen. Aus unerfindlichen Gründen fand man am Bodensee aber die Bezeichnung „Zweitwohnung“ schöner. So erfand man die Zweitwohnungsteuer und setzte eine Satzung in die Welt. Der Erfinder ist übrigens Ehrenbürger dieser und anderer armen Kommunen.
Einem Betroffenen gefiel das nicht und er zog bis vor das BVerfG. Das klärte, befand, was eine Zweitwohnung sei und entschied, dass die Satzung nichtig sei. Der Betroffene bekam zwar Recht, zahlte aber weiterhin die ZWSt.
Nun gab es zwei Möglichkeiten für die arme Kommune, die Satzung zu verändern:
- so, dass man damit die eigentlich gemeinten Ferienwohnungen besteuerte oder
- so, dass man alle Zweitwohnungen besteuerte /den Segen des BVerfG glaubte man dafür ja zu haben.
Die dritte Möglichkeit, auf den Unfug ganz zu verzichten, ist natürlich so absurd, dass ich sie nur der Vollständigkeit halber erwähne.
Man entschied sich für die Zweitwohnung. Andere an Finanznot leidende Kommunen/Stadtstaaten erkannten diese Möglichkeiten. Sie griffen das angebotene Konstrukt alsbald auf und entwickelten es mit feinsinnigen Rechts(>)interpretationen so weit, dass heute vielerorts keine Zweitwohnungen sondern Nebenwohnungen besteuert werden. Das Ganze mit dem vermeintlichen Segen des BVerfG, dessen Beschluss zunehmend in Vergessenheit geriet. Aber das BVerfG schlug 2005 zurück - jetzt dürfen plötzlich nicht mehr alle Zweitwohnungen besteuert werden. Die Kommunen klären nun ihrerseits und sind dabei, neue, noch feinsinnigere Rechtsauffassungen zu entwickeln.
Alles nur Auslegungssache>
Viele Grüße
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Edingard,
06.12.2006
- Auslegungssache - Christian, 07.12.2006