zws in berlin

Christian @, Freitag, 08.12.2006 (vor 6593 Tagen) @ anne

Hallo Anne,

als erstes spiele ich wieder die alte Leier = Melderecht.

Die Lebens- und Wohnverhältnisse eines Menschen bestimmen die melderechlichen Angaben. Wenn Du Dich also vorwiegend (zeitlich betrachtet) in Berlin aufhältst - wozu Du leider nichts schreibst -, musst Du Dich dort mit HauptwohnUNG oder alleiniger Wohnung anmelden. Bei Deiner Mutter hättest Du dann entweder die NebenwohnUNG oder überhaupt keine. Hältst Du Dich überwiegend am Wohnort Deiner Mutter auf, hast Du dort Deine HauptwohnUNG und in Berlin Deine NebenwohnUNG. Alles andere ist, so wie Du es schilderst - melderechtlich gesehen - bedeutungslos.
Also: Als Erstes den korrekten Melderechtsstatus herstellen, so dass dieser mit Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen in Einklang steht.

Nun zur Zweitwohnungsteuer: Die ist für die Zeit bis zur Herstellung des korrekten Meldestatus’ nach Berliner Rechtsauffassung erst mal fällig - glauben die Berliner. Und zwar für die (Neben)Wohnung, mir der Du gemeldet bist. Dass Du Studentin bist, ist dabei unerheblich. Auch Studierende müssen ZWSt entrichten, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen (sagt sogar das viel gerühmte „Lüneburger“ Urteil).Wer Dich in Deiner Wohnung wann und wie besucht, ist unerheblich, so ange er dort nicht eingezogen ist. Wenn Du aber bei Deiner Mutter wohnst, Deinen Wohnraum dort sozusagen als Teil des Unterhalts in Anspruch nimmst und über den Wohnraum keine rechtliche Verfügungsgewalt (z.B. durch Mietvertrag, eine ähnliche schriftliche Vereinbarung, Nießbrauch) hast, ist die Forderung aber nicht berechtigt.

Das Problem dabei ist nur: Die Berliner Finanzverwaltung sieht das anders. Du weißt ja, Berlin ist arm und braucht Geld - egal wie und von wem. Wenn Du Dich dagegen wehren willst, musst Du den Rechtsweg mit allen Konsequenzen beschreiten. Da kannst Du, bei richtiger Argumentation, vor Gericht durchaus Erfolg haben - eine Erfolgsgarantie kann dir natürlich keiner geben. Auf diesem Rechtsweg wird die Stadt natürlich alle Register ziehen und dabei ggf. auch wider besseres Wissens behaupten, dass das Recht auf ihrer Seite sei. Wenn Du Dich davon beeindrucken oder gar einschüchtern lässt, hast Du schon verloren. Hilfe, wenn auch keine Rechtsberatung, leiste ich Dir auf dem Rechtsweg gerne.

Also, es liegt bei Dir.

PS:
Welche Vorteile gerade Beamte dadurch haben, dass die Kinder mit Hauptwohnung bei Ihnen gemeldet sind, möchte ich gerne mal wissen. Kann mir einer was darüber sagen>

Gruß


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