nach 4 Jahren Zweitwohnsteuer in Köln

Alfred @, Donnerstag, 24.01.2013 (vor 4254 Tagen) @ 20chrissi06

Lassen wir die Wohnsitze mal außen vor. Sie führen nicht weiter.
Du warst also vom 1.8.2006 bis 31.12.2007 melderechtlich mit Nebenwohnung in Köln und mit Hauptwohnung bei Deinen Eltern registriert.

Du warst Mieterin der Nebenwohnung?
Wann hast Du die Nebenwohnung abgemeldet?

Auf die Verjährung würde ich mich nicht verlassen. Die Stadt Köln geht von 7 Jahren aus, dann wäre das Jahr 2006 am 31.12.2013 verjährt. Ob die städtische Annahme richtig ist, müsste im Zweifel ein Gericht klären.

Wenn Du nachweisen kannst, dass die NW in Köln Deine vorwiegend genutzte Wohnung war, fällt keine ZWSt an. Ein Bußgeld dürfte nicht anfallen, es sei denn, Du bist immer noch mit NW in Köln registriert.


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