nach 4 Jahren Zweitwohnsteuer in Köln

Alfred @, Freitag, 25.01.2013 (vor 4278 Tagen) @ 20chrissi06

Schön, wenn Du nachweisen kannst, dass Du Dich in der fraglichen Zeit vorwiegend in Köln aufgehalten hast.

Falls das Einwohnermeldeamt Dich rückwirkend mit Hauptwohnung registriert, wäre die Sache mit der ZWSt relativ einfach erledigt. Falls nicht, musst Du das Kassen- und Steueramt bzw. das Gericht überzeugen.

Ich hoffe, Du misst hinsichtlich des Nachweises Deines vorwiegenden Aufenthalts in Köln der Tatsache, dass Du Hauptmieterin in Köln warst, keine Bedeutung bei.


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