Zweitwohnsitzsteuer München Zahlungsaufforderung

Alfred @, Samstag, 02.03.2013 (vor 4065 Tagen) @ yumduck

Den zuständigen städtischen Bediensteten anzurufen ist durchaus eine brauchbare Idee. Wesentlich ist: Die Zahlungsaufforderung kommt überraschend, da keine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung und keinen Steuerbescheid erhalten. Fragen, wie der Betrag zustande kommt. Ggf. um Zusendung einer Kopie des Steuerbescheids bitten.


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