Zweitwohnsitzsteuer München Zahlungsaufforderung
Die Anmeldung erfolgte doch wohl bei der Meldebehörde und nicht beim Steueramt. Die Meldebehörde darf die Miethöhe weder erfassen noch weitergeben. Das wäre ein klarer Verstoß gegen das Bayer. Meldegesetz. Ob Du Dir dafür was kaufen kannst/willst wäre eine andere Sache. Aber als Frage an das Kassen- und Steueramt durchaus geeignet.
gesamter Thread:
- Zweitwohnsitzsteuer München Zahlungsaufforderung -
yumduck,
02.03.2013
- Zweitwohnsitzsteuer München Zahlungsaufforderung -
Alfred,
02.03.2013
- Zweitwohnsitzsteuer München Zahlungsaufforderung -
yumduck,
02.03.2013
- Zweitwohnsitzsteuer München Zahlungsaufforderung -
Alfred,
02.03.2013
- Zweitwohnsitzsteuer München Zahlungsaufforderung -
yumduck,
02.03.2013
- Zweitwohnsitzsteuer München Zahlungsaufforderung -
Alfred,
02.03.2013
- Zweitwohnsitzsteuer München Zahlungsaufforderung -
yumduck,
02.03.2013
- Zweitwohnsitzsteuer München Zahlungsaufforderung - Alfred, 02.03.2013
- Zweitwohnsitzsteuer München Zahlungsaufforderung -
yumduck,
02.03.2013
- Zweitwohnsitzsteuer München Zahlungsaufforderung -
Alfred,
02.03.2013
- Zweitwohnsitzsteuer München Zahlungsaufforderung -
yumduck,
02.03.2013
- Zweitwohnsitzsteuer München Zahlungsaufforderung -
Alfred,
02.03.2013
- Zweitwohnsitzsteuer München Zahlungsaufforderung -
yumduck,
02.03.2013
- Zweitwohnsitzsteuer München Zahlungsaufforderung - Himbim13, 05.08.2013
- Zweitwohnsitzsteuer München Zahlungsaufforderung - Himbim13, 05.08.2013
- Zweitwohnsitzsteuer München Zahlungsaufforderung -
Alfred,
02.03.2013