Zweitwohnsitzsteuer München Zahlungsaufforderung

Alfred @, Samstag, 02.03.2013 (vor 4764 Tagen) @ yumduck

Die Anmeldung erfolgte doch wohl bei der Meldebehörde und nicht beim Steueramt. Die Meldebehörde darf die Miethöhe weder erfassen noch weitergeben. Das wäre ein klarer Verstoß gegen das Bayer. Meldegesetz. Ob Du Dir dafür was kaufen kannst/willst wäre eine andere Sache. Aber als Frage an das Kassen- und Steueramt durchaus geeignet.


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