Ausnahme2??
Habe ich eine möglichkeit die Steuer zu Umgehen>>
Klare Antwort: Nein. Ausgehend von der Überlegung, daß auch Schüler bei ihrer Ausbildung ihren Lebensmittelpunkt in der Schul-Stadt haben, wäre es nicht nur billiger (keine Zweitwohnungssteuer), sondern nach Sächsischem Melderecht wahrscheinlich sogar geboten, in DD den Hauptwohnsitz anzumelden.
Thomas Weihermüller
Leiter Steueramt
Landeshauptstadt Dresden
gesamter Thread:
- Ausnahme2?? -
Steffi,
17.01.2006
- Ausnahme2?? -
Thomas Weihermüller,
17.01.2006
- Ausnahme2?? - robafella, 19.01.2006
- Ausnahme2?? -
Thomas Weihermüller,
17.01.2006