Ausnahme2??
Ausgehend von der Überlegung, daß auch Schüler bei ihrer Ausbildung ihren Lebensmittelpunkt in der Schul-Stadt haben, wäre es nicht nur billiger (keine Zweitwohnungssteuer), sondern nach Sächsischem Melderecht wahrscheinlich sogar geboten, in DD den Hauptwohnsitz
anzumelden.
Ist eine interessante Sichtweise seitens der Verwaltung. Ähnlich argumentiert auch Berlin. Für mich bleibt da nur die Frage, warum dann der Lebensmittelpunkt immer gleich am Studien-/oder Schulort sein soll. Viele sind doch während der Ferien und auch an Wochenende daheim bei den Eltern, sind dort in ein ganz anderes soziales Netz (Familie, Sportverein, "alter" Freundeskreis, ggf. politische Betätigung) integriert.
Da erscheint es teilweise als eine Art Drängen seitens der Verwaltung unter dem Hinweis, dass man ja Geld spart zum Ummelden, dies lässt jedenfalls der Tenor erkennen, den ich bisher erkennen konnte.
Abgesehen davon, wird ja an immer mehr Orten eine entsprechende Satzung erlassen, so dass man wenns dumm kommt, an seinem bisherigen Wohnort wo man dann vielleicht nur noch mit Zweitwohnsitz gemeldet ist, auch Steuern zahlen muss.
Alternativ sollte man vielleicht auch Einspruch einlegen und die vielen hier zu findenden Argumente vortragen, in der Hoffnung, dass Gerichte dann sinnvoll entscheiden.
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- Ausnahme2?? -
Steffi,
17.01.2006
- Ausnahme2?? -
Thomas Weihermüller,
17.01.2006
- Ausnahme2?? - robafella, 19.01.2006
- Ausnahme2?? -
Thomas Weihermüller,
17.01.2006