Zweitwohnungssteuer für Hotelzimmer oder Urlauber

vore289, Donnerstag, 14.03.2013 (vor 4471 Tagen)

Hallo

hier 3 Annahmen:

  • Wohnung ist etwas Ortsfestes zum Wohnen und Schlafen mit Wasseranschluss: Also auch ein Hotelzimmer und eine Ferienwohnung
  • Zweitwohnung ist eine Wohnung, an der man nicht seinen Lebensmittelpunkt hat und auch nicht meldepflichtig ist.
  • Inhaber ist wer die Schlüssel hat.


-> Somit ist der Mieter eines Hotelzimmers oder der Urlauber in einer Ferienwohnung Inhaber einer Zweitwohnung.

--> Somit ist der Mieter eines Hotelzimmers oder der Urlauber zweitwohnungssteuerpflichtig.

Warum zahlt der der Mieter eines Hotelzimmers oder der Urlauber keine Zweitwohnungssteuer, oder doch oder stimmen meine Annahmen nicht?


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