Zweitwohnungssteuer für Hotelzimmer oder Urlauber

Rebell @, Freitag, 15.03.2013 (vor 4834 Tagen) @ vore289

Das ist ganz einfach, denn es ist der Wille des Gesetzgebers nur eine gewisse Kategorie von Menschen der Abzocke auszuliefern.

Wenn nämlich eine Ferienwohnung z.B. zum 28.Februar angemietet wird und am 16. März die Anmietung beendet wird müsste nach dem Wortlaut der Satzung dieser Mieter einer Ferien- oder Hotelwohnung- für mindestens einen Monat zur Zweitwohnungssteuer veranlagt werden. Denn in fast allen Satzungen heißt es: Die Miete beginnt mit dem 1. des auf das Innehaben folgenden Monats und endet spätestens mit dem letzten des Monats nach Beendigung des Innehabens.

Wenn nun ein Nachmieter diese Wohnung am 17. März bezieht und am 3.April auszieht, müsste auch dieser Innehaber einer Wohnung wieder zur Zweitwohnungssteuer veranlagt werden.

Doch die Richter und sonstige schlaue Köpfe berufen sich auf entsprechende Interpretationen - denn der Gesetzgeber wollte eigentlich mit der Abzocke der kommunalen Selbstverwaltung ohne jegliche Gegenleistungen eine Möglichkeit bieten die Kassen, wenn auch für vorhandene Misswirtschaft, eine Einnahmemöglichkeit zu erschließen!!!

Die Zweitwohnungssteuer ist und bleibt ein Willkürlicher Akt, den der Gesetzgeber so vorgesehen hat!


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