Zweitwohnungsteuer Köln

Alfred @, Mittwoch, 03.04.2013 (vor 4451 Tagen) @ TigerLilly

Maßgeblich ist das Meldegesetz. Die melderechtliche Registrierung richtet sich bei einer ledigen Volljährigen ausschließlich nach dem rein zeitlich zu betrachtenden Kriterium des „überwiegenden Aufenthalts“. Bei einem Berufstätigen (Vollzeit/5-TageWoche) ist dies im Allgemeinen der Arbeitsort, in Deinem Fall also Köln.
Beim ggf. erforderlichen Statuswechsel gleich beachten, das diese Änderung rückwirkend zum Tag des Einzugs erfolgt.


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