Dienstwohnung

ernst, Mittwoch, 03.04.2013 (vor 4451 Tagen)

In den Forumsbeiträgen ist immer wieder das Kriterium des Innehabens einer Wohnung oder deren Verfügungsgewalt erwähnt - aber stets finde ich keine abschliessende Einschätzung hierzu. In meinem Fall heisst das konkret: mein Arbeitgeber hat als GmbH (die keine Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen hat) mit Sitz in einer anderen Stadt X in Köln eine Wohnung gemietet, die ich nun zur Abwicklung des Projektes in Köln seit einiger Zeit nutze. Mein Wohnsitz ist seit geraumer Zeit die Stadt Z. Leider zieht sich das unerwartet in die Länge. ich selbst kann weder frei über diese Wohnung noch über meinen Aufenthalt dort verfügen - da projektabhängig. Ich zahle auch weder Miete noch Nebenkosten. Die Steuerverwaltung NRW hat mich nun u.a. aufgefordert, eine Meldebescheinigung für Köln vorzulegen - da ich Mehraufwendungen für diese von mir genutzte Wohnung geltend gemacht habe. Muss ich nun tatsächlich einen Wohnsitz in Köln anmelden?


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