Dienstwohnung
Innehaben einer Wohnung im zweitwohnungsteuerrechtlichen Sinn und meldepflichtiges Nutzen einer Wohnung im Sinne des Melderechts sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Zum Melderecht mal auf der Startseite im Menü den Punkt "Hauptwohnung" lesen.
Im konkreten Fall fehlen Angaben, um abschließend zu sagen, ob das Innehaben einer Zweitwohnung und/oder das Nutzen einer meldepflichtigen weiteren Wohnung vorliegt.
Die einkommensteuerrechtliche Seite ist das dritte Paar Schuhe.
Und wie immer: Wohnsitz ist bei allen drei Paar Schuhen der falsche Begriff.
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- Dienstwohnung -
ernst,
03.04.2013
- Dienstwohnung - Alfred, 03.04.2013
- Dienstwohnung - Himbim13, 05.08.2013