Melderecht beachten

Alfred @, Donnerstag, 25.04.2013 (vor 4710 Tagen) @ gelios2005

Vor der ZWSt steht das Melderecht. Arbeiten in Niedersachsen bedeutet wohl – rein zeitlich gesehen- vorwiegenden Aufenthalt am Arbeitsort und dort ist für einen getrennt Lebenden damit die Hauptwohnung zu registrieren. Nebenwohnung ist damit die Wohnung in S-A. Wie es dort mit der ZWSt aussieht, hängt davon ab, ob in der Kommune überhaupt ZWSt erhoben wird und wenn ja, von der rechtlichen Ausgestaltung des „Wohnens bei Großmutter“ ab.
Wo der Wohnsitz sein soll, ist hier unerheblich. Der Begriff gehört nicht ins ZWSt-“Recht“.


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