Wohnen auf Zeit in Leipzig
Die Frage stellt sich u.U. so nicht.
Ich kenne Deinen derzeitigen Meldestatus nicht.
Ich gehe mal davon aus, dass Du derzeit bei/mit Deiner Freundinmit alleiniger Wohnung registriert bist. Wenn Du das so beibehältst, ist eine „Wohnung auf Probe für 2 Monate“ erst Mal nicht meldepflichtig. Nur wenn der Aufenthalt in dieser Probewohnung länger als 6 Monate dauern sollte, würde das melderechtsrelevant. Dann abervermutlich wohl als neue alleinige Wohnung.
Wenn Du allerdings aus der gemeinsamen Wohnung ausziehst und eine neue Wohnung beziehst, wird das fort meldepflichtig- allerding wäre die Probewohnung dann Deine alleinige Wohnung.
Zweitwohnungsteuer fällt so oder so nicht an.
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Vamparion,
30.04.2013
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Alfred,
30.04.2013
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- Wohnen auf Zeit in Leipzig - Himbim13, 05.08.2013
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