Wohnen auf Zeit in Leipzig

Alfred @, Dienstag, 30.04.2013 (vor 4258 Tagen) @ Vamparion

Die Frage stellt sich u.U. so nicht.

Ich kenne Deinen derzeitigen Meldestatus nicht.

Ich gehe mal davon aus, dass Du derzeit bei/mit Deiner Freundinmit alleiniger Wohnung registriert bist. Wenn Du das so beibehältst, ist eine „Wohnung auf Probe für 2 Monate“ erst Mal nicht meldepflichtig. Nur wenn der Aufenthalt in dieser Probewohnung länger als 6 Monate dauern sollte, würde das melderechtsrelevant. Dann abervermutlich wohl als neue alleinige Wohnung.

Wenn Du allerdings aus der gemeinsamen Wohnung ausziehst und eine neue Wohnung beziehst, wird das fort meldepflichtig- allerding wäre die Probewohnung dann Deine alleinige Wohnung.

Zweitwohnungsteuer fällt so oder so nicht an.


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