Nebenwohnung nachträglich streichen?

Alfred @, Freitag, 05.07.2013 (vor 3940 Tagen) @ pumix

So wie es klingt, sind die melderechtlichen Verhältnisse falsch.
Frau und Tochter wären in Aachen mir alleiniger Wohnung zu registrieren gewesen, da beide aus der Bremer Wohnung ausgezogen sind. Wer den Fehler gemacht hat, wird sich wohl nur schwer klären lassen und ob eine rückwirkende Änderung vorgenommen wird, liegt ziemlich im Belieben des Bremer Einwohnermeldeamts. Für die ZWSt sollte es allerdings auf die tatsächlichen Wohnverhältnisse abkommen.
Für Dich wäre in Bremen die Registrierung mit alleiniger Wohnung oder Nebenwohnung (Aachen dann Hauptwohnung) möglich/richtig gewesen. Hängt u.a. davon ab, ob Du an den Wochenenden/in der arbeitsfreien Zeit in Bremen geblieben oder nach Aachen gefahren bist.


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