Nebenwohnung nachträglich streichen?
So wie es klingt, sind die melderechtlichen Verhältnisse falsch.
Frau und Tochter wären in Aachen mir alleiniger Wohnung zu registrieren gewesen, da beide aus der Bremer Wohnung ausgezogen sind. Wer den Fehler gemacht hat, wird sich wohl nur schwer klären lassen
Offenbar hat meine Frau den Fehler gemacht, sie dachte halt, es wäre wohl so korrekt, da Bremen vorerst immerhin noch die Wohnung ihres Ehemanns blieb.
und ob eine rückwirkende Änderung vorgenommen wird, liegt ziemlich im Belieben des Bremer Einwohnermeldeamts. Für die ZWSt sollte es allerdings auf die tatsächlichen Wohnverhältnisse abkommen.
Die tatsächlichen Wohnverhältnisse waren so, dass sie überhaupt nicht mehr nach Bremen kam, da sie kein eigenes Auto hat und es mit Zug und Kind zu stressig gewesen wäre für 2 Tage. Ausserdem gab es in Bremen gar keine Betten mehr für die beiden, kein Spielzeug usw., war ja schon alles in Aachen.
Die Frage ist, ob ich das beweisen muss - das wäre ja schwierig.
Für Dich wäre in Bremen die Registrierung mit alleiniger Wohnung oder Nebenwohnung (Aachen dann Hauptwohnung) möglich/richtig gewesen. Hängt u.a. davon ab, ob Du an den Wochenenden/in der arbeitsfreien Zeit in Bremen geblieben oder nach Aachen gefahren bist.
Ab dem Umzug meiner Frau bin ich am Wochenende immer nach Aachen gefahren, hab nur unter der Woche noch in Bremen gearbeitet. Aber ich habe auch keinen Zweitwohnsitz angemeldet und deswegen kein Problem.
Mittlerweile hab ich mit der Meldebehörde Bremen vereinbart, einen Abmeldeschein inklusive Fallschilderung zuzuschicken. Mal sehen was dabei rauskommt.
LG, Pumix
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- Zweitwohnsitz nachträglich streichen? -
pumix,
03.07.2013
- Nebenwohnung nachträglich streichen? -
Alfred,
05.07.2013
- Nebenwohnung nachträglich streichen? - pumix, 11.07.2013
- Zweitwohnsitz nachträglich streichen? - Himbim13, 05.08.2013
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Alfred,
05.07.2013