Zwst Köln; Brief nach 8 Jahren, damals Studentin

Alfred @, Mittwoch, 21.08.2013 (vor 4159 Tagen) @ Inka

Ich gehe davon aus, dass Du
1. eine Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer erhalten hast,
2. in Köln von 2005 bis April 2007 mit Nebenwohnung und danach für die gleiche Wohnung mit Hauptwohnung registriert warst,
3. Inhaberin der Wohnung warst.
Rein formal ist die Festsetzungsverjährung für 2005 bereits eingetreten – ganz sicher sein kann man sich bei der Stadt Köln aber nicht.

Vom Haken der Zweitwohnungsteuer kannst Du mit einiger Sicherheit nur loskommen, wenn Du nachweisen kannst, dass die melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung falsch war und es sich tatsächlich um die vorwiegend genutzte Wohnung, also die Erstwohnung handelte. Das greift auch, wenn das Einwohnermeldeamt die rückwirkende Berichtigung des Melderegisters ablehnt – was es meist schon aus formalen Gründen tut. Aber vielleicht hat man dort inzwischen auch gelernt.
Wenn Du keinen Mietvertrag mehr hast reichen evtl. auch Kontoauszüge, aus denen die monatlichen Mietzahlungen hervorgehen. Wird aber nur interessant, wenn Du den Nachweis der vorwiegenden Nutzung nicht erbringen kannst. Ob Studienbescheinigungen und Lohnabrechnungen dazu ausreichen, kann ich nicht beurteilen, da ich sie – insbesondere die Lohnabrechnungen - nicht kenne. Hängt auch ein bisschen von Studienfach ab. Hilfreich können auch Verbrauchsnachweise (Strom, Heizung, Wasser) sein.
Wenn man Dir bei der Anmeldung nicht mitgeteilt hat, dass die Innehabung einer Nebenwohnung als Zweitwohnung steuerpflichtig ist, bleibt das rechtlich irrelevant.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion