ZWSt Köln

Alfred @, Freitag, 23.08.2013 (vor 4158 Tagen) @ Inka

Sind ja scheint's doch lernfähig, die Kölner.

Denke daran, bei der Steuererklärung unter „Steuerpflicht“ die Zeilen 5 („für mich keine (steuerpflichtige) Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungsteuersatzung“) und 7 („aus folgenden Gründen (bitte belegen)“) anzukreuzen. In das freie Feld trägst Du ein: Die fälschlich als Nebenwohnung registrierte Wohnung war tatsächlich meine Erstwohnung. Siehe Anlagen“.

Weitere Angaben (ab Zeile 8 sowie der Mietvertrag) sind bei dieser Negativerklärung nicht erforderlich. Unterschrift nicht vergessen.

Falls das Einwohnermeldeamt tatsächlich eine rückwirkende Berichtigung des Melderegisters vornehmen sollte oder aus formellen Gründen ablehnt, hast Du kein Bußgeld zu befürchten (verjährt).


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