Erklärung für Zweitwohnsitzsteuer Köln
Zur Festsetzungsfrist solltest Du mal den Beitrag
„Beginn der Festsetzungsfrist“
von 2010 nachlesen. Da kann man von drei, vier oder sieben Jahren ausgehen. Die Stadt Köln beharrt auf sieben Jahren, einschlägige Urteile zu dieser Rechtsauffassung gibt es m.W. noch nicht.
Der Steuer kannst Du mir einiger Sicherheit nur entgehen, wenn Du nachweisen kannst, dass Du die Kölner Nebenwohnung vorwiegend genutzt hast – es sich mithin um Deine Erstwohnung handelte.
Die Wohnsitzfrage ist vernachlässigbar.
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Matti,
01.09.2013
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Alfred,
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