Erklärung für Zweitwohnsitzsteuer Köln

Alfred @, Montag, 02.09.2013 (vor 4033 Tagen) @ Matti

Richtig verstanden.
Es geht um den Nachweis des überwiegenden Aufenthalts in Köln. Dazu ist eine Studienbescheinigung nur bedingt geeignet (z.B. Semesterferien). Arbeitsvertrag ist schon besser, evtl. Ergänzt um eine Bescheinigung der Eltern und Energieverbrauchsnaweise.
In der Steuererklärung z.B. angeben: "Bei meiner irrtümlich als Nebenwohnung handelt es sch tatsächlich um meine vorwiegend genutzte Wohnung, mithin um meine Erstwohnung (s. Arbeitsvertrag)."
Danach Datum und Unterschrift und fertig ist die Negativerklärung. Dann gilt es abzuwarten, was die Stadt daraus macht.


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