Kommunale Sachbearbeit entweder blöde oder? überfordert?

Alfred @, Donnerstag, 17.10.2013 (vor 4103 Tagen) @ Rebell

... Im Zusammenhang mit der Zwst. wird den kommunalen Sachbearbeitern juristische und finanzpolitische Aufgaben zugeschanzt, denen Sie keineswegs gewachsen sind."

Von "Zuschanzen"v kann keine Rede sein, ansonsten hat er Recht.


... eine Schbearbeiterin für Zwst. hat bekundet: Es trifft in der Regel nicht die Falschen
Alos Hetze pur, ...

Hetze ist etwas anderes. Wer der "Falsche" und wer der "Richtige" ist, sei mal dahingestellt, Möglicherweise bekundet die "Dame" nur, dass sie nichts begriffen hat.

" Da Sie in Deutschland keine Einkommenssteuererklärung abgeben und die Gemeinde deshalb keine Einkommenssteueranteil erhält, wird davon ausgegangen, dass es sich bei dem Haus in HHHHHHH um die Nebenwohnung handelt und zur Zweitwohnungssteuer veranlagt werden"!

Wenn die Betroffene das so hingenommen hat, ist ihr nicht zu helfen.

Die Betroffene hat keinen weiteren Wohnsitz als jenen als Erstwohnsitz in dieser Gemeinde!

Wieder dieses Wohnsitzgeschnorchel. Darum geht es bei der Zweitwohnungsteuer nicht.


Es wäre mal interessant zu erfaharen, was macht denn eine Gemeinde wenn jemand nur 5 Monate das eigene Haus bewohnt und in der restliche Zeit als Weltenbummlerin an ganz verschiednen Orten z.T. auch bei Hilfsorganisationen unterstützend untwerwegs ist?

Dazu hat der bayer. VGH in einem Einzelfall - durchaus nicht im Sinne der Kommune - ja schon entschieden. Keine Steuerpflicht.


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