ZWZ in privatem Studentenheim

Alfred @, Dienstag, 19.11.2013 (vor 3840 Tagen) @ blub

Nur ist das Einwohnermeldeamt dafür nicht zuständig. Die ZWSt wird vom Amt für Finanzwirtschaft festgestellt und eingetrieben.

Der Ablauf ist im Regelfall so, dass Du zuerst zur Abgabe einer Erklärung zur Zweitwohnungsteuer aufgefordert wirst. Da kannst Du dann angeben, dass Du in einem Studentenwohnheim wohnst (was laut Satzung steuerfrei bliebe).


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