ZWZ in privatem Studentenheim

Alfred @, Mittwoch, 20.11.2013 (vor 3833 Tagen) @ blub

Ja die haben mich dann auch dahin geschickt und mir mitgeteilt, dass ich zwz Pflichtig bin, da es sich nicht um ein Studentenheim handelt, da in dem Wohnheim auch andere Personen wohen dürfen. Dann haben sie noch was erzählt, dass sie die Jahres...miete ermitteln müssen und daraus ermittelt sich dann meine Steuer.

Dann hilft nur Widerspruch und ggf. Klage, mit dem Risiko, dass das Gericht das so sieht wie die Stadt. Aber auch mit der Chance, dass
dort eine andere Auffassung die Oberhand gewinnt.


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