Soldat mit Nebenwohnung

Alfred @, Montag, 25.11.2013 (vor 4063 Tagen) @ Frage 1984

Du bist also mit Hauptwohnung an Deinem Standort und mit Nebenwohnung für die Wohnung Deiner Eltern registriert. Hinsichtlich der Nebenwohnung gehe ich davon aus, dass Deine Eltern die Verfügungsbefugnis haben und Du nur "geduldeter" Bewohner bist. Wenn das so zutrifft, bist Du nicht zweitwohnungsteuerpflichtig. Das sollte der Stadt Leipzig eigentlich leicht klar zu machen sein.

Ich bin Zeitsoldat und somit gezwungen mich mit meinem Erstwohnsitz an der Kaserne meiner Einheit zu melden.
Ich bin Zeitsoldat und somit gezwungen mich mit meinem Erstwohnsitz an der Kaserne meiner Einheit zu melden.

Wer behauptet diesen Unsinn?


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