Soldat mit Nebenwohnung

Frage 1984, Montag, 25.11.2013 (vor 4063 Tagen) @ Alfred

Dieser unsin steht im hessischen einwohnermeldegesetz. der soldat, ledig, keine kinder und aufgrund der entfernung kasernenschlafer hatt sich mit erstwohnsitz an der kaserne zu melden.


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