Zwei Jugendzimmer bei getrennt lebenden Eltern

Mr Lalala, Samstag, 14.12.2013 (vor 4045 Tagen)

Wenn die Eltern getrennt leben und man hat als Schüler jeweils ein Jugendzimmer bei der Mutter in XY und eines beim Vater in Z - kann da Zweitwohnungssteuer verlangt werden? Hauptwohnungsadresse ist in XY, dort wird die schulische Ausbildung absolviert. Sowohl XY als auch Z sind Städte mit Zweitwohnungssteuer. Ich möchte einfach gern bei beiden Elternteilen gemeldet sein.


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