Zwei Jugendzimmer bei getrennt lebenden Eltern

Alfred @, Samstag, 14.12.2013 (vor 4045 Tagen) @ Mr Lalala

XY mit Hauptwohnung und Z mit Nebenwohnung klingt melderechtlich richtig. Zweitwohnungsteuer darf nicht verlangt werden, da Du nicht Inhaber der Wohnungen bist. Von Stadt zu Stadt könnte das allerdings anders gesehen werden und der Amtsschimmel wiehert zwar laut aber vergeblich, wenn Du Dich nicht darauf einlässt.
Bei Bedarf hier wieder fragen, dann aber bitte die Stadt Z benennen.


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